Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oberhauser Bau-Systeme GmbH

Rohrbach 18
84494 Niederbergkirchen
Deutschland

Stand: November 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Oberhauser Bau-Systeme GmbH

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Vertrieb, Planung, Herstellung und Montage von Terrassendächern, Dach-PV-Anlagen sowie Unterkonstruktionen für PV-Anlagen zwischen der Oberhauser Bau-Systeme GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.

2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und – soweit entsprechend gekennzeichnet – auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.

2. Vertragsabschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen & Mitwirkungspflichten

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und den dort beigefügten Zeichnungen/Plänen.

2. Der Kunde stellt sicher, dass alle baulichen Voraussetzungen vor Beginn der Arbeiten erfüllt sind.

3. Erforderliche statische Nachweise, Bauanträge oder Sondergenehmigungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – vom Kunden zu beschaffen.

4. Preise & Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (bei Verbrauchern: Bruttopreise gem. Auszeichnung).

2. Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

3. Abschlags- und Anzahlungsrechnungen gemäß Projektfortschritt sind zulässig. Höhe der Anzahlung: nach jeweiliger Vereinbarung

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Kostensteigerungen angemessene Preisanpassungen vorzunehmen (B2B).

5. Lieferung & Montage

1. Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.

2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände verlängern Fristen angemessen.

3. Der Kunde hat die Baustelle frei zugänglich zu halten.

4. Witterungsbedingte Verschiebungen sind zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Bei Unternehmern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

7. Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern:

Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB (5 Jahre bei Bauwerken).

Gegenüber Unternehmern:

1. Gewährleistungsfrist: 1 Jahr (außer gesetzlich längere Fristen).

2. Offene Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen.

8. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten; Haftung ist begrenzt.

3. Keine Haftung für entgangenen Gewinn (B2B).

4. Haftung für Leben, Körper, Gesundheit bleibt unberührt.

9. Hinweise Terrassendächer & Abdichtungen

1. Silikon- oder Anschlussfugen sind nicht dauerhaft dicht.

2. Für deren Dichtigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.

10. Planung & Genehmigungen

1. Keine Verantwortung für behördliche Genehmigungen ohne besondere Vereinbarung.

2. Änderungen aufgrund behördlicher Vorgaben sind Zusatzleistungen.

11. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Datenschutzerklärung unter: https://www.ohbau.de/datenschutzerklaerung/

12. Gerichtsstand & Recht

1. Gerichtsstand für Unternehmer: Deutschland, München

2. deutsches Recht, kein UN-Kaufrecht.

3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13. Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht.

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