Glasbau & Überdachungen
Welches Glas gehört auf ein Terrassendach – Überkopfverglasung und VSG?
Sobald Glas über Kopf liegt, ändert sich die Anforderung. Nach den technischen Regeln gilt eine Verglasung mit mehr als 10 Grad Neigung zur Lotrechten als Überkopfverglasung. Ein Terrassendach fällt damit praktisch immer darunter. Im Bruchfall dürfen keine gefährlichen Glasteile auf die Terrasse fallen; die Folie im Verbund-Sicherheitsglas hält die Bruchstücke zusammen.
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) zerfällt in stumpfe Krümel, trägt aber nach dem Bruch nicht weiter. Für Überkopf ist das in der Regel nicht ausreichend. VSG besteht aus mindestens zwei Scheiben plus Folie. Die Ausführung folgt der Normenreihe DIN 18008 und der jeweiligen Landesvorschrift nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Als Alternative zur Glaseindeckung sind opale Polycarbonatplatten möglich: bruchfest, leichter, lichtstreuend. Klares VSG lässt den Blick nach oben frei. Oberhauser plant die Eindeckung zusammen mit Statik, Entwässerung und optionaler Markise – in der Ausstellung in Niederbergkirchen können Sie beide Varianten vergleichen.
Persönliche Beratung in der Ausstellung, Rohrbach 18, 84494 Niederbergkirchen. Termin empfohlen.
