PV-Anlagen
Wie funktioniert die Einspeisevergütung nach dem EEG heute?
Überschüssiger Solarstrom kann ins Netz, die Vergütung richtet sich nach dem EEG-Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und nach der Anlagengröße. Die Sätze ändern sich regelmäßig – feste Cent-Beträge gehören ins Angebot, nicht auf eine Ratgeberseite von vorgestern. Oberhauser rechnet mit den dann gültigen Werten und plant zuerst auf Eigenverbrauch.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt vorrangige Abnahme und die Marktprämie bzw. Einspeisevergütung. Volleinspeisung und Überschusseinspeisung werden unterschiedlich behandelt. Weil der Gesetzgeber die Werte anpasst, zitieren wir hier bewusst keine Tabelle, die in drei Monaten falsch ist.
Wirtschaftlich zählt 2026 vor allem der vermiedene Netzbezug: Speicher, Wallbox, Wärmepumpe. Die Einspeisung ist die Restgröße. Oberhauser legt das im individuellen Angebot offen und aktualisiert die Berechnung vor Vertragsabschluss. Die ausführliche FAQ-Seite zum EEG pflegen wir, wenn sich Sätze ändern – prüfen Sie dort das Datum.
Persönliche Beratung in der Ausstellung, Rohrbach 18, 84494 Niederbergkirchen. Termin empfohlen.
