Glasbau & Überdachungen
Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Die Bayerische Bauordnung stellt bestimmte Terrassenüberdachungen vom Genehmigungsverfahren frei. Maßgeblich ist Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern. Größere Dächer, andere Nutzungen oder eine Ausführung als Wintergarten können wieder genehmigungspflichtig sein.
Verfahrensfrei bedeutet nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen. Sie bleiben verantwortlich für Planungsrecht und Nachbarrecht. Typische Fallstricke sind Festsetzungen im Bebauungsplan, Abstandsflächen zum Nachbarn und die Standsicherheit. Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-bayern.de; zuständig für den Einzelfall ist Ihr örtliches Bauamt.
Oberhauser Bau-Systeme GmbH mit Sitz in Rohrbach, Niederbergkirchen, rechnet die Statik nach Schnee- und Windzone, fertigt Maßkonstruktionen und begleitet die Abstimmung mit den Behörden, wenn Unterlagen nötig sind. Klären Sie die Frage vor dem Aufmaß – nicht nach der Montage.
Persönliche Beratung in der Ausstellung, Rohrbach 18, 84494 Niederbergkirchen. Termin empfohlen.
