Glasbau & Überdachungen
Braucht ein Carport in Bayern eine Baugenehmigung?
Oft ist ein Carport in Bayern verfahrensfrei, wenn Größe, Höhe und Abstand zu den Nachbarn die Grenzen der BayBO einhalten. Grenzbebauung, Doppelcarports oder eine Nutzung als geschlossene Garage können die Pflicht auslösen. Oberhauser prüft das vor der Planung und liefert bei Bedarf die statischen Unterlagen.
Die Bayerische Bauordnung kennt Verfahrensfreiheit für bestimmte Garagen und überdachte Stellplätze – abhängig von Fläche, Wandhöhe und Abstand. Ein offener Carport ist nicht automatisch genehmigungsfrei, wenn er an der Grenze steht oder als geschlossener Raum wirkt.
PV auf dem Carport ändert die elektrische Seite (Netzbetreiber, Zähler), nicht automatisch die bauordnungsrechtliche. Trotzdem muss die Konstruktion die Zusatzlast der Module tragen. Oberhauser rechnet Statik und klärt mit Ihnen, ob ein Antrag nötig ist. Zuständig bleibt das örtliche Bauamt.
Persönliche Beratung in der Ausstellung, Rohrbach 18, 84494 Niederbergkirchen. Termin empfohlen.
