Glasbau & Überdachungen

Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

In Bayern sind Terrassenüberdachungen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO mit einer Fläche bis 30 m² oft verfahrensfrei. Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Standsicherheitsnachweis gelten weiter. Oberhauser Bau-Systeme in Niederbergkirchen prüft das projektbezogen und stellt die Unterlagen fürs Bauamt zusammen.

Die Bayerische Bauordnung stellt bestimmte Terrassenüberdachungen vom Genehmigungsverfahren frei. Maßgeblich ist Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern. Größere Dächer, andere Nutzungen oder eine Ausführung als Wintergarten können wieder genehmigungspflichtig sein.

Verfahrensfrei bedeutet nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen. Sie bleiben verantwortlich für Planungsrecht und Nachbarrecht. Typische Fallstricke sind Festsetzungen im Bebauungsplan, Abstandsflächen zum Nachbarn und die Standsicherheit. Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-bayern.de; zuständig für den Einzelfall ist Ihr örtliches Bauamt.

Oberhauser Bau-Systeme GmbH mit Sitz in Rohrbach, Niederbergkirchen, rechnet die Statik nach Schnee- und Windzone, fertigt Maßkonstruktionen und begleitet die Abstimmung mit den Behörden, wenn Unterlagen nötig sind. Klären Sie die Frage vor dem Aufmaß – nicht nach der Montage.

Persönliche Beratung in der Ausstellung, Rohrbach 18, 84494 Niederbergkirchen. Termin empfohlen.

Aktualisiert am 16. September 2026

Kunden werben Kunden
Nach oben Anrufen E-Mail WhatsApp Kontakt
Ø 4.9 / 5 (69)